Erneuerungen ab 01. Januar 2021!
01. Januar 2021
Beitrag von:
chr!schny's Fahrschule
Der Lernfahrausweis kann ab dem 1. Januar 2021 für die Kategorie B (Auto) bereits mit 17 Jahren beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass man den Lernfahrausweis mindestens 1 Jahr besitzen muss, damit man an die praktische Prüfung zugelassen wird.
Ausnahme Jahrgang 2003: Wenn Personen mit Jahrgang 2003 den Lernfahrausweis im 2021 beantragen, können diese ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Prüfung, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht 1 Jahr besitzen.
Wird der Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr beantragt, fällt die Wartezeit von einem Jahr weg.
Ab 1. Januar 2021 sind einmal absolvierte Ausbildungen wie der Verkehrskundekurs, praktische Grundschulungen bei Motorradfahrern und bestandene Theorieprüfungen unbefristet gültig. Diese waren bisher auf 2 Jahre beschränkt.