
Erneuerungen ab 01. Januar 2021!
01. Januar 2021

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chr!schny's Fahrschule
Der Lernfahrausweis kann ab dem 1. Januar 2021 für die Kategorie B (Auto) bereits mit 17 Jahren beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass man den Lernfahrausweis mindestens 1 Jahr besitzen muss, damit man an die praktische Prüfung zugelassen wird.
Ausnahme Jahrgang 2003: Wenn Personen mit Jahrgang 2003 den Lernfahrausweis im 2021 beantragen, können diese ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Prüfung, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht 1 Jahr besitzen.
Wird der Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr beantragt, fällt die Wartezeit von einem Jahr weg.
Ab 1. Januar 2021 sind einmal absolvierte Ausbildungen wie der Verkehrskundekurs, praktische Grundschulungen bei Motorradfahrern und bestandene Theorieprüfungen unbefristet gültig. Diese waren bisher auf 2 Jahre beschränkt.
Stellungnahme zur Bundesratssitzung vom 14. Dezember 2018!
14. Dezember 2018

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chr!schny's Fahrschule
Opera-3-Entscheid: Mindestalter 17, Reduzierung des WAB-Kurses, etc...
,,Die Fahrlehrerschaft hat den Entscheid des Bundesrates mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Insbesondere befürchten die Organisationen der Fahrlehrerschaft, dass sich die Änderungen mittelfristig negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken werden. Entsprechend wird es jetzt darum gehen, dass griffige Detailbestimmungen erlassen werden, damit die Schweiz bei der Verkehrssicherheit auch in Zukunft eine Vorreiterrolle einnehmen kann''.
chr!schny's Fahrschule hat ein Theorielokal gefunden!
01. Juni 2018
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chr!schny's Fahrschule

Chr!schny's Fahrschule ist fündig geworden!
Ab jetzt wird Chr!schny an der Parkstrasse 2 in Goldau unterrichten!
Vielen Dank an alle Personen die das ermöglicht haben! Bin richtig glücklich!!!
DANKE!
chr!schny's Fahrschule sucht ein Theorielokal für Schulungen!
01. Dezember 2017
